Verzugszinsen und Mahngebühren berechnen
Rechne taggenau aus, was dir bei einer überfälligen Rechnung zusteht: Verzugszinsen nach §288 BGB und die Verzugspauschale von 40 EUR gegenüber Geschäftskunden. Läuft der Verzug über den 1. Januar oder den 1. Juli, ändert sich der Basiszinssatz. Dieser Rechner teilt den Zeitraum dann automatisch auf und rechnet jeden Abschnitt mit dem Satz, der damals galt.
Wie funktioniert die Berechnung?
- Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Absatz 1 BGB). Aktuell sind das 6,52 Prozent.
- Gegenüber Unternehmen sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Absatz 2 BGB), sofern kein Verbraucher beteiligt ist. Aktuell sind das 10,52 Prozent.
- Die Verzugspauschale von 40 EUR gibt es nur gegenüber Unternehmen (§288 Absatz 5 BGB). Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
- Den Basiszinssatz setzt die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli neu fest. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 Prozent.
- Läuft dein Verzug über einen dieser Stichtage, wird der Zeitraum aufgeteilt und jeder Abschnitt mit dem damals gültigen Satz gerechnet.
- Gerechnet wird taggenau: Betrag mal Zinssatz mal Tage geteilt durch 365. Der Tag der Fälligkeit zählt nicht mit (§187 Absatz 1 BGB).
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 Prozent. Daraus ergeben sich 6,52 Prozent gegenüber Verbrauchern (5 Prozentpunkte Aufschlag) und 10,52 Prozent gegenüber Unternehmen (9 Prozentpunkte Aufschlag).
Wann darf ich die 40-EUR-Pauschale berechnen?
Nur wenn dein Schuldner kein Verbraucher ist und es um eine Entgeltforderung geht (§288 Absatz 5 BGB). Sie fällt einmal je verspäteter Zahlung an, also auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen. Machst du später Rechtsverfolgungskosten geltend, wird die Pauschale darauf angerechnet.
Ab wann ist mein Kunde in Verzug?
Entweder ab dem kalendermäßig bestimmten Zahlungsziel auf deiner Rechnung, ab der ersten Mahnung, oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§286 BGB). Gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur, wenn du in der Rechnung darauf hingewiesen hast.
Wie rechne ich, wenn sich der Basiszinssatz mitten im Verzug ändert?
Für jeden Abschnitt gilt der Satz, der in diesem Abschnitt galt. War eine Rechnung am 1. Juni 2026 fällig und wurde sie am 1. August bezahlt, sind das 61 Tage Verzug: 29 Tage bis zum 30. Juni mit dem alten Basiszinssatz und 32 Tage ab dem 1. Juli mit dem neuen. Dieser Rechner macht die Aufteilung automatisch und zeigt sie dir an.
Kann ich Verzugszinsen vertraglich ausschließen?
Nein. Eine Vereinbarung, die den Anspruch auf Verzugszinsen im Voraus ausschließt, ist unwirksam (§288 Absatz 6 BGB). Ob du die Zinsen tatsächlich geltend machst, bleibt aber deine Entscheidung.
Hinweis
Dieser Rechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe den aktuellen Basiszinssatz bei der Deutschen Bundesbank, bevor du Zinsen geltend machst. Sonderfälle wie vereinbarte abweichende Zinssätze, Teilzahlungen oder ein weitergehender Verzugsschaden bildet er nicht ab.
Offene Rechnungen im Blick behalten
revoBill zeigt dir, welche Rechnungen überfällig sind, und du schreibst die Mahnung direkt aus der Rechnung heraus.
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